§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der ZvB Services GmbH, Holbeinstr. 8, 60596 Frankfurt am Main, handelnd unter der Marke HIVE PARC (nachfolgend HIVE PARC), die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch HIVE PARC keine Geltung. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn HIVE PARC in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(2) Eine Übertragung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die ZvB Services GmbH behält sich hingegen das Recht vor, sämtliche bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie den Betrieb des HIVE PARC Coworking Spaces ganz oder teilweise auf eine andere Gesellschaft zu übertragen. Eine Abtretung oder sonstige Verfügung über Rechte und Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ZvB Services GmbH zulässig. Der Kunde darf ihm überlassene Zugangsmedien nicht Dritten zur Nutzung überlassen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von HIVE PARC ist die Bereitstellung von Büroarbeitsflächen einschließlich Internetnutzung, von Meetingräumen, Geschäftsanschriften, Firmenschildern, Schließfächern, technischer Büroinfrastruktur sowie die Vermittlung zusätzlicher Dienstleistungen durch Drittanbieter.
(2) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder Zeit beschränkt. Bei Verträgen mit flexiblen Arbeitsflächen der „Shared Desk“ Linie kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit freier Arbeitsflächen gegeben werden. Preise und Konditionen sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
(3) Die Arbeitsplätze dürfen nur für Bürozwecke benutzt werden. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck bedarf der schriftlichen Zustimmung von HIVE PARC; ein Verstoß berechtigt zur fristlosen Kündigung. Flexible Arbeitsflächen sind am Ende jedes Nutzungstages zu räumen.
§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Zugang zu den Räumlichkeiten wird dem Kunden je nach gewähltem Vertrag entweder innerhalb der Öffnungszeiten oder ganztägig gewährt.
(2) Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt HIVE PARC zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist (siehe auch § 6).
(3) HIVE PARC behält sich vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.
(4) Als (Buchungs-, Zusatz-, Nutzungs-) Tag gilt der angebrochene Kalendertag des Check-ins, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Tages.
§ 4 Anmeldung der Kunden
(1) HIVE PARC behält sich eine gesonderte Identitäts- und Bonitätsprüfung des Kunden bzw. seiner gesetzlichen Vertreter sowie ggf. die Stellung von Sicherheiten vor. Das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung ist Voraussetzung für das Zustandekommen der Vertragsbeziehung. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Der Kunde registriert sich selbstständig und ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich. Jede vorsätzlich oder fahrlässig unwahre Angabe stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben jederzeit aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich im Kundenaccount vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Anschrift, telefonische Erreichbarkeit, Kontoverbindung, Rechtsform sowie die gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertretung. Sämtliche aus unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angaben entstehenden Kosten und/oder Schäden trägt der Kunde.
(2) Mit Vertragsschluss räumt der Kunde HIVE PARC ein, ihn regelmäßig oder fallweise über Vorgänge rund um das Unternehmen zu informieren. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Mit der Buchung macht der Kunde das Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit den von ihm gewählten Leistungen. Das Vertragsverhältnis wird – wenn nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über ein Online-Buchungsverfahren. Ein Nutzervertrag kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch HIVE PARC zustande (schriftlich oder per E-Mail).
(3) HIVE PARC kann vom Kunden die Vorlage von handels-, gesellschafts-, gewerbe- und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zur Prüfung ist HIVE PARC berechtigt, die Aktivierung einzelner Dienste aufzuschieben. Lehnt HIVE PARC einen Kunden ab, so hat dieser bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl zu vergüten.
(4) Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit nur unter der im Vertrag angegebenen Firma ausüben. Eine Ausübung unter einem anderen Namen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von HIVE PARC gestattet.
(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass HIVE PARC bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einholt und diesen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z. B. Mahn-, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet wurden.
(6) Dem Kunden werden technische Geräte und Einrichtungsgegenstände in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt; jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt, jede vorsätzliche Beschädigung wird berechnet. Der Kunde hält alle anwendbaren Gesetze ein und ist für seine Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials ist untersagt und kann zur fristlosen Kündigung führen.
§ 6 Vertrags- und Zahlungsmodalitäten, Kaution
(1) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. HIVE PARC behält sich vor, Vertragskonditionen in Preis und Umfang anzupassen.
(2) Die Bezahlung erfolgt unbar per Stripe. Rechnungen können nicht berechnete Leistungen aus Vormonaten enthalten.
(3) Der Kunde ermächtigt HIVE PARC widerruflich, Leistungsentgelte und eine etwaige Kaution nach Fälligkeit von einem Giro- oder Kreditkartenkonto einzuziehen, und erteilt hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat bzw. eine Einzugsermächtigung.
(4) Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die Rücknahme von Gutschriften wird eine pauschale Kostenentschädigung von 25,00 EUR pro Fall vereinbart; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
(5) Die Leistungsentgelte werden jeweils am 1. Kalendertag eines Monats bzw. am darauffolgenden Werktag per SEPA-Lastschrift eingezogen. Schlägt der Lastschrifteinzug aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund fehl, gerät der Kunde mit dem ausstehenden Betrag unverzüglich in Verzug. HIVE PARC ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz derzeit neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Ein weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
(6) Im Verzugsfall ist HIVE PARC berechtigt, Dienste bis zur Begleichung zurückzuhalten und die Nutzung des Standorts sowie den Zutritt zu untersagen. Die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte, insbesondere eines monatlichen Grundentgelts, bleibt unberührt.
(7) Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Sie berechtigen nicht zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge (auch nicht per Rücklastschrift). Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, trägt er die Kosten; HIVE PARC ist nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
(8) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht ist auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
(9) Bei Ausgabe von Zugangsmedien haftet der Kunde für darüber getätigte Umsätze und Schäden. Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen; bis zur Verlustmeldung haftet der Kunde in voller Höhe. Ersatzkarten kosten mindestens 50 EUR je Karte/Schlüssel.
(10) Laufende Beträge werden unabhängig von tatsächlicher Inanspruchnahme monatlich im Voraus erhoben. Die monatliche Miete orientiert sich am Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes und kann jährlich entsprechend angepasst werden.
§ 7 Nutzung einer Geschäftsanschrift
(1) Mit bestätigter Buchung der Produktlinien Virtual Office und Shared Desk erwirbt der Kunde das Recht, die zur Verfügung gestellte Anschrift während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Die Nutzung über das Vertragsende hinaus ist untersagt; bei unbefugter Weiternutzung nach Vertragsende kann HIVE PARC eine Vertragsstrafe von 800 EUR (netto) pro Monat in Rechnung stellen. Die Vertragsstrafe ist auf insgesamt höchstens 5.000 EUR begrenzt und wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
(2) Der Kunde trägt selbständig dafür Sorge, dass die handels-, steuer- und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für seine geschäftlichen Aktivitäten sowie etwaige Registereintragungen erfüllt sind. HIVE PARC übernimmt hierfür keine Haftung.
(3) HIVE PARC nimmt Sendungen unter der vereinbarten Adresse entgegen und bewahrt diese entsprechend der jeweils gebuchten Leistung für den Kunden auf. Für Fehlleistungen Dritter übernimmt HIVE PARC keine Haftung. Vor Beginn der Postannahme ist vom Kunden eine entsprechende Empfangsvollmacht zu unterzeichnen. Die Annahme von Paketen kann ausgeschlossen werden.
(4) Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet unverzüglich einen Post-Nachsendeantrag zu stellen. HIVE PARC ist berechtigt, die Annahme zu verweigern oder ein angemessenes Entgelt zu berechnen.
§ 8 Datenschutz
Für sämtliche Bestimmungen zum Datenschutz gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen von HIVE PARC. Durch Akzeptieren dieser AGB gelten jene Bestimmungen ebenfalls als akzeptiert.
§ 9 Kündigungen
(1) Der Vertrag der Produktlinien „Virtual Office und Shared Desk“ hat ab Vertragsbeginn eine Laufzeit von jeweils 3 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist jederzeit zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit möglich. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Erstattung etwaiger Guthaben ist nicht möglich.
(2) HIVE PARC kann fristlos kündigen, wenn der Kunde zweimalig in Zahlungsverzug gerät oder eine Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig aufbringt; ferner bei schuldhafter Pflichtverletzung, Nutzung zu straf-, ordnungs- oder sittenwidrigen Zwecken, Verletzung der Rechte Dritter, Wegfall der Nutzungsgrundlage (Beendigung des Hauptmietverhältnisses), wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn der Kunde eine Anschriftänderung nicht innerhalb von 14 Tagen mitteilt.
(3) Der Kunde kann fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung nicht zumutbar ist.
(4) Hat der Kunde Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben, ist HIVE PARC berechtigt, im Voraus geleistete Zahlungen einzubehalten und Schadensersatz geltend zu machen.
(5) Eine Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte.
§ 10 Vertragsdurchführung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen (Ankündigung mind. 24 Stunden vorher). Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Technische Veränderungen, Um- und Einbauten sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch HIVE PARC und auf Kosten des Kunden zulässig. Auf Verlangen ist der Kunde zur fachgerechten Wiederherstellung verpflichtet.
(3) HIVE PARC darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder zur Abwendung von Gefahren zweckmäßig sind, nach angemessener Frist vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung. HIVE PARC haftet nicht bei Unterbrechungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Verkehrshindernissen, Witterung, Ausfällen des Internet- und Kommunikationsnetzes oder hoheitlicher Maßnahmen.
§ 11 Gewährleistung, Haftung
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich der Arbeitsplatz je nach Vertrag in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sein können. Dies begründet keinen Mangel und keine Ansprüche des Kunden gemäß §§ 536, 536a BGB.
Bei Fragen zu unseren Leistungen und Konditionen erreichen Sie uns unter info@hiveparc.de.